⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Entwurf: 45 statt 120 Tage Visumsgültigkeit
- Aufenthalt nur bis zum Visumablauf – nicht pauschal 45 Tage ab Einreise
- Transit soll als Reisezweck hinzukommen
- Aktuell gelten weiterhin 120 Tage Gültigkeit und 30 Tage Aufenthalt
Russland prüft die nächste grundlegende Änderung seines einheitlichen elektronischen Visums. Ein Gesetzesentwurf des Außenministeriums sieht vor, die Gültigkeit von 120 auf 45 Tage zu verkürzen und den Aufenthalt künftig für die gesamte Visumsgültigkeit zu erlauben. Außerdem soll die Durchreise als Reisezweck hinzukommen und die gesetzliche Beschränkung auf ausgewählte Grenzübergänge entfallen.
Für Reisende wäre das kein einfaches „mehr“ oder „weniger“: Wer kurz nach der Ausstellung einreist, könnte länger als bisher bleiben. Wer sein Visum dagegen früh besorgt und später reist, hätte deutlich weniger Planungsspielraum. Wir haben den Originaltext des Entwurfs ausgewertet und erklären, was sich tatsächlich ändern könnte.
Wichtig: Bislang handelt es sich nur um einen Entwurf. Die öffentliche Diskussion läuft vom 2. bis 19. November 2026. Aktuell gelten weiterhin 120 Tage Visumsgültigkeit und höchstens 30 Tage Aufenthalt ab Einreise. Ein Datum für neue Regeln ist noch nicht bekannt.

Was steht im Gesetzesentwurf?
Der Entwurf trägt die Projektnummer 01/05/11-26/00172505 und wurde am 2. November auf Russlands föderalem Portal für Rechtsverordnungen veröffentlicht. Er ändert Artikel 25.16-1 des Bundesgesetzes Nr. 114-FZ über die Ein- und Ausreise. Die wichtigsten Punkte im Vergleich:
| Regel | Aktuell gültig | Im Entwurf vorgesehen |
|---|---|---|
| Visumsgültigkeit | 120 Tage ab Ausstellung | 45 Tage ab Ausstellung |
| Erlaubter Aufenthalt | Höchstens 30 Tage ab Einreise, innerhalb der Visumsgültigkeit | Während der gesamten Visumsgültigkeit – dadurch je nach Einreisedatum bis zu 45 Tage |
| Einreisen | Eine Einreise | Weiterhin eine Einreise; eine Mehrfacheinreise ist nicht vorgesehen |
| Reisezweck Transit | Nicht in der Liste der E-Visum-Zwecke | Durchreise durch Russland wird ausdrücklich ergänzt |
| Grenzübergänge | Ein- und Ausreise nur über die von der Regierung bestimmten Übergänge | Die entsprechende Passage in Absatz 7 soll aufgehoben werden |
| Bereits ausgestellte Visa | 120 Tage gültig, höchstens 30 Tage Aufenthalt | Diese Bedingungen bleiben nach der Übergangsregelung erhalten |
Nicht im Entwurf enthalten sind neue Regeln zu Antragsgebühren, zur bisherigen Antragsfrist oder zu einer Mehrfacheinreise. Für einen Antrag sollte deshalb auch künftig zunächst geprüft werden, welche Bedingungen das offizielle Portal zum jeweiligen Zeitpunkt tatsächlich anzeigt.
45 Tage Aufenthalt sind nicht automatisch 45 Tage ab Einreise
Das ist der Punkt, der bei einer kurzen Meldung am leichtesten falsch verstanden wird. Heute sind zwei Zeiträume zu unterscheiden: Das Visum ist 120 Tage gültig. Innerhalb dieses Zeitraums kann man einmal einreisen und bis zu 30 Kalendertage bleiben; Ein- und Ausreisetag zählen jeweils als volle Tage. Die Ausreise muss außerdem vor Ablauf des Visums erfolgen.
Der Entwurf ersetzt die Formulierung „höchstens 30 Tage ab Einreise“ durch „während der gesamten Gültigkeitsdauer“. Gleichzeitig verkürzt sich diese Gültigkeitsdauer auf 45 Tage. Der mögliche Aufenthalt hängt deshalb noch stärker als bisher davon ab, wann das Visum ausgestellt wird und wann die Einreise erfolgt.
Beispiel 1 – Einreise unmittelbar nach Ausstellung: Wird das Visum am 1. Dezember ausgestellt und reist die Person ebenfalls am 1. Dezember ein, könnte der Aufenthalt nach der Neuregelung grundsätzlich die gesamten 45 Kalendertage umfassen. Maßgeblich wären die im Visum ausgewiesenen Daten.
Beispiel 2 – Einreise 30 Tage nach Ausstellung: Bei Ausstellung am 1. Dezember und Einreise am 31. Dezember blieben nur noch etwa 15 Kalendertage bis zum Ende der Visumsgültigkeit. Es gäbe dann keine zusätzlichen 45 Tage ab dem 31. Dezember.
Wer also früh am Morgen nach der Ausstellung einreist, könnte von einem deutlich längeren Aufenthalt profitieren. Wer den Antrag dagegen Wochen vor einer flexibel geplanten Reise erledigen möchte, verliert durch die kürzere Gültigkeit Spielraum. Der genaue letzte Ausreisetag müsste immer anhand des ausgestellten Visums bestimmt werden – nicht anhand einer pauschalen Zahl im Reiseführer.
Wer könnte von der Reform profitieren?
- Reisende mit längerem, fest geplantem Aufenthalt: Wer ohnehin kurz nach der Ausstellung einreist, könnte statt bisher 30 nun bis zu 45 Kalendertage in Russland bleiben.
- Durchreisende: Transit würde erstmals ausdrücklich in die zulässigen Zwecke des einheitlichen E-Visums aufgenommen.
- Reisende auf weniger üblichen Routen: Die Aufhebung der gesetzlichen Beschränkung auf bestimmte Grenzübergänge könnte zusätzliche Ein- und Ausreisewege eröffnen.
Weniger vorteilhaft wäre die Reform für Frühbucher und alle, die ihr Visum lange vor der Reise als abgelegte Formalität betrachten möchten. Die Antragsstellung und die tatsächliche Reise müssten zeitlich enger zusammenliegen. Auch für eine kurzfristige Verschiebung der Reise bestünde weniger Reserve.
Transit mit dem E-Visum: eine wichtige Öffnung, aber noch viele praktische Fragen
Artikel 1 des Entwurfs ergänzt die bestehenden Zwecke – unter anderem Tourismus, private und geschäftliche Besuche sowie bestimmte Veranstaltungen – um den „transitbezogenen Durchgang durch das Gebiet der Russischen Föderation“. Das könnte vor allem für internationale Routen relevant werden, auf denen Russland nicht das eigentliche Reiseziel ist.
Der kurze Gesetzestext legt jedoch nicht fest, welche Nachweise dafür erforderlich wären. Offen ist insbesondere, ob und wie durchgehende Tickets, bestätigte Weiterreisen oder bestimmte Routen geprüft werden. Auch zur Abgrenzung zwischen einem Aufenthalt mit anschließender Weiterreise und einem reinen Transit enthält der Entwurf keine Detailregeln. Bis entsprechende Anweisungen vorliegen, wäre es deshalb falsch, eine bestimmte Durchreise als bereits gesichert darzustellen.
Dürfen E-Visum-Reisende künftig überall einreisen?
Der Entwurf erklärt Absatz 7 des betreffenden Artikels für aufgehoben. Diese Passage bildet bisher die gesetzliche Grundlage dafür, dass Ein- und Ausreise mit dem E-Visum nur über die von der russischen Regierung festgelegten Grenzübergänge möglich sind. Der Wegfall könnte die Einreise über weitere internationale Passagierkontrollpunkte ermöglichen.
Das bedeutet nicht automatisch, dass künftig jeder Grenzposten jedes E-Visum akzeptiert. Der Entwurf enthält weder eine neue Liste noch technische oder organisatorische Vorgaben für die Grenzkontrolle. Ob zusätzliche Übergänge tatsächlich geöffnet werden und ab welchem Termin sie E-Visa bearbeiten können, müsste aus den späteren Umsetzungsregeln und den verbindlichen Angaben der Behörden hervorgehen. Bis dahin bleibt die aktuelle Liste auf dem offiziellen Portal maßgeblich.
Was gilt für bereits ausgestellte E-Visa?
Der Entwurf enthält eine ausdrückliche Übergangsregelung. Für einheitliche elektronische Visa, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes ausgestellt wurden, sollen die bisherigen Bedingungen gelten:
- 120 Tage Gültigkeit ab Ausstellung,
- höchstens 30 Tage Aufenthalt ab Einreise,
- Ein- und Ausreise über die von der Regierung bestimmten Grenzübergänge.
Wer also vor einem möglichen Stichtag bereits ein E-Visum erhalten hat, müsste nach diesem Entwurf nicht mit einer nachträglichen Verkürzung auf 45 Tage rechnen. Wichtig ist der Zeitpunkt der Ausstellung, nicht allein der Zeitpunkt des Antrags.
Ab wann könnten die neuen Regeln gelten?
Ein konkretes Datum steht noch nicht fest. Der Entwurf sieht vor, dass das Gesetz 90 Tage nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft tritt. Vorher sind die weiteren gesetzgeberischen Schritte erforderlich. Aus der öffentlichen Diskussion, die am 19. November endet, folgt daher weder ein automatischer Beschluss noch ein sofortiger Start der neuen Regeln.
Für Reiseplanung und Antragstellung gilt deshalb: Ausschließlich die aktuell veröffentlichten Regeln sind verbindlich. Das offizielle E-Visum-Portal des russischen Außenministeriums nennt weiterhin 120 Tage Gültigkeit und höchstens 30 Tage Aufenthalt.
Was Reisende jetzt tun sollten
- Aktuelle Reisen nicht auf einen Entwurf stützen: Beantrage und nutze das E-Visum nach den heute geltenden Regeln.
- Bei längeren geplanten Aufenthalten die Visumart prüfen: Wer schon jetzt mehr als 30 Tage bleiben möchte, sollte nicht auf die mögliche Reform warten, sondern die klassischen Visumoptionen vergleichen.
- Vor einer Buchung den Grenzübergang kontrollieren: Gerade auf Landrouten zählt die aktuell zugelassene Liste – nicht eine angekündigte mögliche Erweiterung.
- Bei späteren Reisen die Umsetzung verfolgen: Entscheidend werden der beschlossene Gesetzestext, das Veröffentlichungsdatum und die praktischen Anweisungen des Außenministeriums sein.
In unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Russland E-Visum halten wir die jeweils geltenden Bedingungen fest. Wer noch nicht weiß, ob E-Visum, Touristenvisum oder eine andere Visumart passt, findet die Unterschiede in unserer großen Visum-Übersicht für Russland.
Einordnung: mehr Aufenthaltszeit, aber weniger Flexibilität
Die Reform würde das E-Visum stärker auf eine konkret geplante Reise zuschneiden. Die mögliche Verlängerung des Aufenthalts auf bis zu 45 Kalendertage ist für Langurlaube, private Besuche und bestimmte Geschäftsreisen attraktiv. Gleichzeitig wird die kürzere Gültigkeit die bisherige großzügige Planungsreserve deutlich reduzieren.
Die größte strukturelle Öffnung läge im Transit und in einer möglichen Ausweitung der Grenzübergänge. Gerade hier ist der Entwurf aber am wenigsten detailliert. Für Reisende lautet die wichtigste Konsequenz deshalb schon jetzt: Visumsgültigkeit und erlaubte Aufenthaltsdauer sind zwei verschiedene Dinge – und sie müssen nach jeder Gesetzesänderung neu geprüft werden.
Häufige Fragen zur geplanten E-Visum-Reform
Gilt die 45-Tage-Regel bereits?
Nein. Sie steht in einem Gesetzesentwurf vom 2. November 2026. Aktuell bleibt es bei 120 Tagen Visumsgültigkeit und höchstens 30 Tagen Aufenthalt ab Einreise.
Bekommt jeder künftig 45 Tage Aufenthalt ab der Einreise?
Nein, das sieht der Entwurf gerade nicht vor. Erlaubt wäre der Aufenthalt während der gesamten Visumsgültigkeit. Wer später einreist, hat entsprechend weniger Restzeit bis zum Ablauf des Visums.
Wird das E-Visum zur Mehrfacheinreise?
Nein. Der Entwurf sieht keine Mehrfacheinreise vor. Auch Transit oder ein längerer Aufenthalt ändern daran nichts.
Verkürzt sich ein bereits ausgestelltes Visum nachträglich?
Nach der im Entwurf enthaltenen Übergangsregelung nicht. Vor dem Inkrafttreten ausgestellte E-Visa behalten die Gültigkeit von 120 Tagen und die Aufenthaltsgrenze von höchstens 30 Tagen.
Kann ich meine Durchreise durch Russland schon mit einem E-Visum planen?
Noch nicht auf Grundlage dieses Entwurfs. Transit soll erst durch das neue Gesetz als Reisezweck ergänzt werden. Praktische Anforderungen und Nachweise sind bislang ebenfalls nicht festgelegt.
Redaktioneller Stand: 4. November 2026. Hauptquelle ist der Original-Gesetzesentwurf des russischen Außenministeriums auf regulation.gov.ru. Für die aktuell geltenden Bedingungen ist das offizielle E-Visum-Portal maßgeblich. Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
E-Visum für Russland beantragen
Aktuelle Regeln, Kosten und der offizielle Antrag Schritt für Schritt erklärt.